Erhöhung des Grundkapitals vollzogen

Technische Information zur Einbeziehung der neuen Aktien in den Handel

Nach der Ad-hoc Mitteilung vom 10. Mai 2021 wurde nachfolgend durch die Hauptversammlung am 10. Juni 2021 die vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals der Wolftank-Adisa Holding AG um Euro 2.655.112,00 („neue Aktien“) auf Euro 3.982.668,00 aus Gesellschaftsmitteln beschlossen, und mit Beschluss vom 19. Juli 2021 im Firmenbuch Innsbruck eingetragen.

Gemäß Kommunikation der Wiener Börse vom 16. Juli 2021 wurden die neuen Aktien mit Ex-Tag Dienstag, 20. Juli 2021 in den Vienna MTF zum Handel einbezogen.

Daraus folgt, dass nach Einbeziehung der neuen Aktien in den Handel die Aktien der Gesellschaft am 20. Juli 2021 im Verhältnis 1:3 bezogen auf den 19. Juli 2021 gehandelt wurden, d.h. sich damit der Aktienkurs im Vergleich zum 19. Juli 2021 (Schlusskurs) gedrittelt hat; weiters dass jeder Aktie automatisch zwei neue Aktien zugeteilt wurden, was technisch bedingt etwas zeitverzögert im Depot angezeigt werden könnte.

 

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen, sowie Full-Service Ingenieursdienstleistungen für (LNG- und Wasserstoff-) Tankanlagen. Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird auf Xetra, Quotrix, an der Münchener, Frankfurter und Stuttgarter Wertpapierbörse gehandelt und ist ebenfalls im direct market plus Segment der Wiener Börse AG notiert.

Hier finden Sie die Corporate News als Download:

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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