Wolftank-Adisa Holding AG gibt Start der Wolftank Latinoamérica mit erster Großorder in Mexiko bekannt

Die Wolftank-Adisa Holding AG gibt die Gründung und den Start der Vertiebsaktivitäten  von Wolftank LATAM Latinoamérica in Sao Paulo, Brasilien, bekannt.

Die neue Tochtergesellschaft für Lateinamerika wird ab sofort als Hauptdrehscheibe und Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung dienen. Dabei sollen alle bestehenden Wolftank-Technologien und -Lösungen in ganz Südamerika vermarktet werden, um allen großen Betreibern der chemischen und petrochemischen Industrie in der Region ihre Dienstleistungen sowohl für über- als auch für unterirdische Anwendungen anzubieten.

Darüber hinaus soll durch neue Aktivitäten in der Papier- und Zellstoffindustrie, der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie anderen alternativen Sektoren das Portfolio der Wolftank Gruppe deutlich erweitert werden.

Gleichzeitig freut man sich, eine erste große Order von ENI Mexiko für die Wiederherstellung einer Tank-Terminal-Anlage und der Überholung einer Offshore-Plattform in Zusammenarbeit mit der Saipem S.p.A zu veröffentlichen.

Über die Wolftank-Adisa Holding AG:

Die Wolftank-Adisa Holding AG ist die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit Fokus auf Umweltschutz-Dienstleistungen bei verschmutzten Böden, Einrichtungen und Gewässern, auf Sanierung und Überwachungen von (Groß-) Tankanlagen sowie full-service Ingenieursdienstleistungen für (LNG-)Tankanlagen.
Das Unternehmen ist welweit tätig und verfügt über diverse patentierte Anwendungstechnologien unter Zuhilfenahme der eigenentwickelten Hightech-Epoxidharze.

Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) wird auf Xetra, an der Münchener und Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ist ebenfalls im direct market plus Segment der Wiener Börse AG notiert.

 

Hier finden Sie die Corporate News als Download:

 

Hinweis: Alle Anforderungen des österreichischen Börsegesetzes, betreffend die Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente gelten nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insidern, Vertrag Teilnahme „direct market plus“ | Dezember 2018), Art. 18 (Insiderlisten) und Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gemäß BörseG.

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