Hiermit freut sich die Wolftank-Adisa Holding AG alle ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung einzuladen, welche am Freitag, den 07. Juni 2024, um 11:00 Uhr, in 6020 Innsbruck, Salurner Straße 15, in den Konferenzräumen des AC Hotel Innsbruck, stattfindet.
Hier finden Sie die vollständige Einladung mit weiteren Informationen zum Download:
Über die Wolftank Group
Die Wolftank Group ist ein weltweit agierender, führender Technologiepartner für Energie- und Umweltlösungen. Im Bereich der Mobilität und Logistik von Energieträgern unterstützt die Gruppe Kunden in über 20 Ländern, Projekte effizient und umweltschonend umzusetzen. Dafür entwickelt und implementiert sie Technologien von morgen, um den Verkehr zu dekarbonisieren und die Infrastruktur für eine emissionsfreie Mobilität zu bauen – etwa durch die schlüsselfertige Lieferung von modularen Wasserstoff- und LNG-Betankungsanlagen. Im Bereich der Umweltlösungen zählen Due Diligences für Umweltrisiken, maßgeschneiderte Services für Boden- und Grundwassersanierung sowie Recycling zum Angebot. Gesteuert werden die Tochtergesellschaften der Gruppe in acht Ländern auf drei Kontinenten durch die Wolftank-Adisa Holding AG mit Sitz in Innsbruck. Die Aktie der Wolftank-Adisa Holding AG (WKN: A2PBHR; ISIN: AT0000A25NJ6) notiert im direct market plus Segment der Wiener Börse AG und im m:access der Börse München und wird auf Xetra, der Frankfurter und Berliner Wertpapierbörse gehandelt. Weitere Informationen: www.wolftankgroup.com
Disclaimer:
Diese Kommunikation enthält Aussagen, die die Zukunft betreffen und sich auf einen aktuellen Kenntnisstand, Erwartungen und Vorhersagen der Geschäftsleitung der Gesellschaft Wolftank-Adisa Holding AG über die Zukunft beziehen. Sämtliche Statements unterliegen potenziell unsicheren Annahmen und Risiken, die eine auch wesentliche Abweichung von den direkt oder indirekt kommunizierten Aussagen oder Ergebnisse zur Folge haben können. Solche Statements sind durch den Gebrauch von Wörtern wie z.B. „erwarten“, „planen“, „rechnen“, „Zielsetzung“, „schätzen“, „davon ausgehen“ oder ähnliche zu erkennen. Folglich gelten Statements, die die Zukunft betreffen auch nur zu dem Zeitpunkt, an dem sie gemacht wurden. Eine Verpflichtung, Statements aus dieser Meldung in der Zukunft anzupassen oder zu berichtigen bzw. zu kontrollieren übernimmt die Gesellschaft nicht.